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Teure Zeiten für Raser - Neuer Bußgeldkatalog


Seit dem 1. Februar 2009 sind die Bußgelder für Raser, Drängler und Fahrten unter Alkohol und Drogen deutlich angehoben worden.

 

Ziel der Maßnahme ist es, mehr Sicherheit auf den Straßen zu erreichen. Besonders angehoben wurden die Bußgelder für Regelverstöße, die als Hauptursache für Unfälle gelten, z.B. unangepasste Geschwindigkeit, gefährliche Überholvorgänge, Verstöße gegen die Vorfahrt, Rotlicht-Verstöße oder zu geringer Abstand.

 

 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

 

Verkehrsverstoß: Bußgeld ab 01.02.2009
unangepasste Geschwindigkeit: 100 €
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot: 80 €
Fehlverhalten auf Autobahnen (z.B. Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung usw.): 70 - 200 €
zu geringer Abstand: 75 - 400 € (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand)
Tempolimit missachtet (innerorts): 80 - 760 € (nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung)
Tempolimit missachtet (außerorts): 70 - 600 € (nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung)
keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer: 80 €
Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen: 80 €
Fehlverhalten an Bahnübergängen: 80 - 700 €
gefährliches Überholmanöver: Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze (80 - 250 €)
Vorfahrt missachtet: 100 €
Drogen und Alkohol am Steuer: 500 € (erster Verstoß) 1000 € (zweiter Verstoß) 1500 € (dritter Verstoß)
Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten: 250 €
Rote Ampel missachtet: 90 - 360 €
Durchführung illegaler Kfz-Rennen: 500 € (Veranstalter) 400 € (Teilnehmer)
Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz: 80 - 270 €
Überladung um mehr als 5 Prozent (Lkw): 80 - 380 € (Fahrzeugführer Lkw) 140 - 425 € (Fahrzeughalter Lkw)
Überladung um mehr als 20 Prozent (Pkw): 95 - 235 € (Pkw)


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