Schule begleitet Fahren
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Begleitetes Fahren ab 17 bundesweit


Begleitetes Fahren ab 17

Was seit 2004 in den Bundesländern in Modellversuchen erprobt wurde, soll vom 1. Januar 2011 an bundesweit und auf Dauer gelten: Das "begleitete Autofahren mit 17". Das Bundeskabinett machte dazu am Mittwoch den Weg frei. Hierzu der Präsident der Deutschen Verkehrswacht, Kurt Bodewig, Bundesverkehrsminister a.D.: „BF 17 ist die erfolgreichste Maßnahme zur Reduzierung des Unfallrisikos junger Fahrer, die es in der Bundesrepublik je gab. Die Deutsche Verkehrswacht hat an der Entwicklung von BF 17 mitgearbeitet. Wir setzen uns heute ‚ohne Wenn und Aber‘ für die Überführung des Modellprojektes in dauerhaftes Fahrerlaubnisrecht ein.“ [mehr ...]

Alkoholverbot auch für 21- bis 24Jährige gefordert!


Alkohol am Steuer

 Die Fachtagung der Deutschen Verkehrswacht kam anlässlich ihrer Jahreshauptversammlung am 5. Juni in Hamburg zu dem Ergebnis, dass trotz deutlicher Rückgänge der allgemeinen Unfallzahlen das Fahren unter Alkoholeinfluss weiterhin ein erhebliches Problem darstellt. Die Deutsche Verkehrswacht fordert daher die Null-Promille-Regelung auf die Altersgruppe der 21- bis 24-Jährigen zu erweitern. [mehr ...]


Große Preisunterschiede beim Führerscheinerwerb


Quelle: auto.de

Studie: Zwischen 800 und 200 Euro kann der Führerschein kosten! Das ist das Ergebniss der aktuellen Studie von auto.de. Durchschnittlich kostet ein Führerschein der Klasse B in Deutschland 1.337 Euro. Das sind die Erkenntnisse einer Studie von www.auto.de. Am günstigsten ist eine Fahrschule in Sachsen-Anhalt mit 800 Euro und am teuersten ist sie im Baden-Württembergischen Mercklingen (2000 Euro). Bundesweit wurden 130 Fahrschulen befragt: Wie viel zahlen Fahrschüler für den Führerscheinerwerb durchschnittlich? Ein direkter Vergleich lohnt also. [mehr ...]

 

 

Begleitetes Fahren mit 17 soll die Regel werden


Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Das Begleitete Fahren mit 17 (BF 17) hat den Praxistest bestanden. Fahranfänger, die an diesem Modell teilgenommen haben, verursachen 20 Prozent weniger Unfälle und begehen weniger Verkehrsverstöße als gleichaltrige junge Erwachsene, die den Führerschein auf herkömmlichem Wege erworben haben. Obwohl die Erprobungsphase des Modells erst Ende 2010 endet, spricht alles für eine Beibehaltung von BF 17. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer kündigte bereits an, sein Haus werde bis zum Jahresende die entsprechenden Gesetze auf den Weg bringen. Weitere Informationen zum BF17 finden Sie hier.

 

Segway darf auf Radwegen fahren


Segways unterwegs

Die einachsigen Elektroroller Segway sind in Deutschland ab sofort für Radwege zugelassen. Der Bundesrat hat jetzt die "Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr" verabschiedet. [mehr...]

 

 

 

"Runter vom Gas!" - Spots gegen Raserei


Standbild aus dem Film "Schulschluss", der den ersten Platz belegte.

Mehr als 120 junge Kreative und Filmemacher haben das Motto der Kampagne "Runter vom Gas!" in 30-sekündigen Spots umgesetzt und auf die fatalen Folgen von Raserei auf den Straßen aufmerksam gemacht. Die besten Beiträge des Filmwettbewerbs wurden am 31. März 2009 prämiert und sind nun im Internet abrufbar. [mehr...]

 

Teure Zeiten für Raser - Neuer Bußgeldkatalog


Seit dem 1. Februar 2009 sind die Bußgelder für Raser, Drängler und Fahrten unter Alkohol und Drogen deutlich angehoben worden. Besonders teuer wurden die Bußgelder für Regelverstöße, die als Hauptursache für Unfälle gelten, z.B. unangepasste Geschwindigkeit, gefährliche Überholvorgänge, Verstöße gegen die Vorfahrt, Rotlicht-Verstöße oder zu geringer Abstand. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen. [mehr...]

 

Tagfahrlichtpflicht ab 2011


Tagfahrlicht wird ab 2011 bei neuen Fahrzeugen Pflicht.

Ab 2011 müssen alle neuen Automodelle mit Tagfahrleuchten ausgerüstet werden. Dies hat die Europäische Kommission zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr beschlossen. Die Leuchten werden beim Anlassen des Motors automatisch eingeschaltet und verbrauchen deutlich weniger Strom als bisherige Hauptscheinwerfer. Die Fahrzeuge werden so für andere Verkehrsteilnehmer besser erkennbar. In Ländern, in denen Tagfahrleuchten bereits vorgeschrieben sind, wurden damit gute Erfahrungen gemacht.

 

Die EU-Kommission geht davon aus, dass durch diese Maßnahme die Zahl der Todesfälle bei Unfällen um drei bis fünf Prozent pro Jahr zurückgeht. Das wären mehrere tausend Menschenleben. In Deutschland gibt es zurzeit nur eine Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums, auch bei Tag das Licht anzuschalten.

 

Zahl der getötete jungen Fahrer 2007 weiter rückläufig


Getötete 18- bis 24-Jährige nach Art der Verkehrsbeteiligung

Erstmals liegt die Zahl der im Straßenverkehr getöteten 18- bis 24-Jährigen unter 1.000. Dennoch war auch 2007 keine andere Altergruppe so gefährdet wie die Gruppe der jungen Fahrer. Die positive Entwicklung gilt nach Aussage des Statistischen Bundesamtes auch für die Gesamtzahl der im Verkehr Getöteten. Sie sank erstmals unter 5.000. Negativ fiel die Unfallbilanz der Jugendlichen im Alter von 15 bis 17 Jahre aus. [mehr...]

 

Alkohol im Straßenverkehr - Junge Männer fahren gefährlich


Alkohol im Straßenverkehr - Junge Männer fahren gefährlich

Aufgrund der Häufigkeit des Fahrens unter Alkohol und der hohen alkoholbedingten Gefährdung der Fahrsicherheit ist Alkohol nach wie vor die bei weitem gefährlichste Substanz im Straßenverkehr. Dies unterstrichen die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. anlässlich der Vorstellung des Jahrbuchs Sucht 2008. [mehr...]

 

 

Grünes Licht für BF 17 in Baden-Württemberg


Seit dem 1. Januar 2008 werden können auch Jugendliche in Baden-Württemberg am "Begleiteten Fahren mit 17" teilnehmen. Damit wird das erfolgreiche Modellprojekt nun in allen Bundesländern erprobt. [mehr...]

 

Mofas dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege benutzen


Mofafahrer dürfen seit der Änderung der StVO vom 28. November 2007 grundsätzlich Radwege außerhalb geschossener Ortschaften benutzen. Der Paragraf im Wortlaut:

 

§ 2 StVO (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge)

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

 

Per Mausklick zum Führerschein


Ab 1. Januar 2008 werden Fahrschüler in Berlin und Brandenburg ihre theoretische Führerscheinprüfung am PC ablegen. Das Modellprojekt "Fahrerlaubnisprüfung am PC", das bereits in 20 europäischen Ländern praktiziert wird, bereitet die bundesweite Einführung vor, die für 2009 geplant ist. [mehr...]

 

Neue grüne Kennzeichen für Mofas seit 1. März 2007


Das neue Versicherungsjahr für Mofas und Mopeds hat begonnen. Seit dem 1. März sind nur noch die neuen grünen Versicherungskennzeichen gültig. [mehr...]


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