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Alkohol im Straßenverkehr - Junge Männer fahren gefährlich


Aufgrund der Häufigkeit des Fahrens unter Alkohol und der hohen alkoholbedingten Gefährdung der Fahrsicherheit ist Alkohol nach wie vor die bei weitem gefährlichste Substanz im Straßenverkehr. Dies unterstrichen die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. anlässlich der Vorstellung des Jahrbuchs Sucht 2008.

 


Alkohol - Junge Männer fahren besonders gefährlich.

Alkoholunfälle werden hauptsächlich von Männern verursacht. Der Anteil der an Unfällen mit Personenschaden beteiligten alkoholisierten männlichen Pkw-Fahrer ist gut achtmal so hoch wie jener der weiblichen. Die Altersgruppe der 21- bis 24-Jährigen liegt dabei weit vorne, gefolgt von den 18- bis 20-Jährigen und den 25-bis 34-Jährigen. Bei jungen Fahrern kommen verschiedene Risikofaktoren wie geringe Fahrroutine, höheres Aggressionspotenzial und jugendlicher Leichtsinn, oftmals noch erhöht durch Gruppendruck, zusammen und werden durch die Alkoholwirkung verstärkt.

 

Bei jüngeren Fahrern führen bereits niedrigere Alkoholkonzentrationen zu einer Risikoerhöhung, bei hohen Konzentrationen ab 1,1 Promille steigt das Risiko bis auf das 150-fache. Alkoholunfälle mit Personenschaden ereignen sich am häufigsten in den Abendstunden - insbesondere an Wochenenden. Auch unter den Verursachern dieser nächtlichen Freizeitunfälle sind junge männliche Erwachsene überproportional häufig vertreten.

 

2006 starben etwa 12 % und damit jede achte der im Straßenverkehr getöteten Person bei Alkoholunfällen. Bei den Unfällen mit Personenschaden insgesamt liegt der Anteil der durch Alkohol verursachten Unfälle niedriger, nämlich bei rund 6 % in 2006. An diesen Zahlen zeigt sich die besondere Schwere der Alkoholunfälle. Alkohol ist immer noch eine der häufigsten Ursachen tödlicher Verkehrsunfälle. 1975 lag der Anteil der bei Alkoholunfällen Getöteten allerdings noch weit höher, nämlich bei 21 %, 1996 bei 17 %.

 

Dieser positive Trend bei den Alkoholunfallzahlen lässt sich auch auf die in den vergangenen Jahren neu eingeführten gesetzlichen Änderungen sowie deren Überwachung im Rahmen von Verkehrskontrollen zurückführen. So wurde im Jahr 1998 die 0,5-Promille-Grenze im Straßenverkehrsgesetz eingeführt und ersetzte in 2001 die im Jahr 1973 erstmals eingeführte 0,8-Promille-Grenze vollständig. Gleichzeitig wurde für Ordnungswidrigkeiten (aber nicht im Strafrecht) die Atemalkoholanalyse als Beweismittel zugelassen. Im Januar 2005 wurde eine Null-Promille-Grenze für Gefahrguttransporte eingeführt.

 

Am 1. August 2007 trat das Alkoholverbot für Fahranfänger in Kraft, das für alle jungen Fahrer unter 21 Jahren sowie für Fahranfänger, die sich - unabhängig von ihrem Alter - noch in der zweijährigen Probezeit befinden, gilt. Blutalkoholkonzentrationen ab 0,6 Promille erhöhen das Unfallrisiko bei allen Altersgruppen deutlich, mit steigender Alkoholkonzentration nimmt das Risiko exponenziell zu.


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