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Bundesrat für absolutes Alkoholverbot unter 21


Bundesrat fordert absolutes Alkoholverbit bis 21

Die Länder haben am 30. März 2007 den Vorstoß der Bundesregierung begrüßt, Alkohol am Steuer für junge Fahrer zu verbieten. Sie gehen dabei sogar noch ein Stück weiter als der Vorschlag der Regierung und bringen eine zusätzliche Altersgrenze in die Diskussion.

 

Die Bundesregierung fordert - unabhängig vom Alter - für Führerscheinneulinge ein Alkoholverbot. In den ersten beiden Jahren, während der Probezeit, sollen die Fahrer nüchtern am Steuer sitzen. Diese Regelung reicht der Ländervertretung nicht aus. Sie fordert zusätzlich eine Altersgrenze. Vor Vollendung des 21. Lebensjahres soll Alkohol für Fahranfänger grundsätzlich tabu sein. Begründet wird dies mit dem Hinweis darauf, dass junge Menschen, die bereits mit 16 den Führerschein Klasse A1 machen oder auch Teilnehmer am Modell "Begleitetes Fahren mit 17" schon mit 18 oder 19 Jahren die Probezeit hinter sich hätten. Aufgrund der massiven Gefährdung der Altersgruppe sei daher eine Altersgrenze notwendig.

 

Auch in einem anderen Punkt geht die Forderung der Länder weiter als der Regierungsbeschluss. Sie verlangt ein absolutes Alkoholverbot ohne Toleranzgrenze für Medikamente, Nahrungsmittel oder Pralinen. Alkohol und Fahren sollen im Bewusstsein jungen Menschen als absolut unvereinbar gelten. Der Bund signalisiert Gesprächsbereitschaft.

 


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Alkoholverbot für Fahranfänger




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