Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3 Millionen Versicherte in ca. 402.000 Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Tabakindustrie, von Schaustellern und Zirkussen. Alle Mitarbeiter und Unternehmer dieser Betriebe sind bei der BGN versichert: Wenn sie an einer Berufskrankheit leiden oder am Arbeitsplatz bzw. bei beruflich bedingter Verkehrsteilnahme einen Unfall hatten, erhalten sie Leistungen zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit und Arbeitskraft. Außerdem sind sie während ihrer Arbeitsunfähigkeit durch das sog. Verletztengeld finanziell abgesichert.
Eine wesentliche Aufgabe der BGN ist die Verhinderung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Diese Prävention bezieht sich ausdrücklich auch auf Verkehrsunfälle. Da junge Menschen bekanntermaßen ein hohes Risiko haben, im Straßenverkehr zu verunglücken, hat sich die BGN zur Beteiligung am Projekt "Schule-begleitet-Fahren.de" entschlossen.




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