Bundestag beschließt Alkoholverbot für Fahranfänger
Der Bundestag hat am 25.05.2007 den von Bundesminister Wolfgang Tiefensee vorgelegten Entwurf zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfängerinnen und Fahranfänger beschlossen. Nun muss sich noch der Bundesrat abschließend mit dem Gesetzentwurf befassen.
Das Alkoholverbot gilt für Fahranfänger, die noch in der regelmäßig zweijährigen Probezeit sind und für alle jungen Fahrer und Fahrerinnen vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres. Wer dennoch mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 125 Euro und zwei Punkten beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, der Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie der Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre rechnen. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. August 2007.
"Wir setzen bei der Verkehrssicherheit auf kontinuierliche Prävention und wirksame Sanktion. Alkohol im Straßenverkehr ist oft eine der Hauptunfallursachen. Bei jungen Fahranfängern besteht bereits mit niedriger Alkoholkonzentration ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Dies zeigt, dass sie oft nicht in ausreichendem Maße für die Gefahren von Alkohol am Steuer sensibilisiert sind", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister, Achim Großmann.



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