Führerscheinklasse A1 - Moped, Mokick und Roller
Leichtkrafträder - die wichtigsten Bestimmungen im Überblick:
| Mindestalter | 16 Jahre |
| Fahrerlaubnisklasse | Führerscheinklasse A1 |
| Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit | Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden. |
| Motorleistung | bis bis 11 kW |
| Hubraum des Motors | 125 cm³ |
| Ausbildung | Theoretische und praktische Fahrausbildung in der Fahrschule |
| Prüfung | Theoretische und praktische Prüfung |
| Kennzeichen | Nummernschild |
| Helmpflicht | ja |
Der Erwerb der Führerscheinklasse A1
Ausbildung:
Voraussetzung zum Erwerb der Führerscheinklasse A1 ist die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrausbildung in einer Fahrschul
- Für die Theorie sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff verbindlich vorgeschrieben.
- In der Praxis erfolgt eine Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der Führerscheinerwerber ab. Verpflichtend sind in jedem Fall 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.
Prüfung:
- In der theoretischen Prüfung muss der Prüfling einen Testbogen mit 30 Fragen beantworten, ab 11 Fehlerpunkten hat er die Prüfung nicht bestanden. Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung ebenfalls nicht bestanden.
- Die fahrpraktische Prüfung dauert mindestens 45 Minuten und findet innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen statt.
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
- Lichtbild, Nachweise über einen Sehtest sowie einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Geburtsurkunde



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