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Führerscheinklasse A1 - Moped, Mokick und Roller


Leichtkrafträder - die wichtigsten Bestimmungen im Überblick:

Mindestalter 16 Jahre
Fahrerlaubnisklasse Führerscheinklasse A1
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.
Motorleistung bis bis 11 kW
Hubraum des Motors 125 cm³
Ausbildung Theoretische und praktische Fahrausbildung in der Fahrschule
Prüfung Theoretische und praktische Prüfung
Kennzeichen Nummernschild
Helmpflicht ja

Der Erwerb der Führerscheinklasse A1


Ausbildung:

 

Voraussetzung zum Erwerb der Führerscheinklasse A1 ist die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrausbildung in einer Fahrschul

  • Für die Theorie sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff verbindlich vorgeschrieben.
  • In der Praxis erfolgt eine Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der Führerscheinerwerber ab. Verpflichtend sind in jedem Fall 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.

Prüfung:

 

  • In der theoretischen Prüfung muss der Prüfling einen Testbogen mit 30 Fragen beantworten, ab 11 Fehlerpunkten hat er die Prüfung nicht bestanden. Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung ebenfalls nicht bestanden.
  • Die fahrpraktische Prüfung dauert mindestens 45 Minuten und findet innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen statt.

Benötigte Unterlagen und Nachweise:

 

  • Lichtbild, Nachweise über einen Sehtest sowie einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Geburtsurkunde

 

 


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