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Führerscheinklasse A beschränkt


Mittelschwere Motorräder auf einen Blick

Mindestalter 18 Jahre
Fahrerlaubnisklasse Führerscheinklasse A beschränkt
Motorleistung bis 25 kW
Leermasse des Motorrads mindestens 6,25 kg pro kW
Ausbildung Theoretische und praktische Fahrausbildung in der Fahrschule
Prüfung Theoretische und praktische Prüfung
Helmpflicht ja

Der Erwerb der Führerscheinklasse A beschränkt


Motorradführerschein - Ausbildung in Fahrschule

Ausbildung:


Voraussetzung zum Erwerb der Führerscheinklasse A beschränkt ist die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrausbildung in einer Fahrschule.

  • Für die Theorie sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff verbindlich vorgeschrieben.
  • In der Praxis erfolgt eine Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der Führerscheinerwerber ab. Verpflichtend sind 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit. Falls der Prüfling bereits den Führerschein A1 besitzt, sind 3 Fahrstunden Überland, 2 Autobahn und 1 bei Dunkelheit notwendig.


Prüfung:

 

  • In der theoretischen Prüfung muss der Prüfling einen Testbogen mit 30 Fragen beantworten, ab 11 Fehlerpunkten hat er die Prüfung nicht bestanden. Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung ebenfalls nicht bestanden.
  • Die fahrpraktische Prüfung dauert mindestens 60 Minuten und findet innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen statt.


Benötigte Unterlagen und Nachweise:

 

  • Lichtbild, Nachweise über einen Sehtest sowie einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Geburtsurkunde

Sonstiges:

 

Zwei Jahre nach Erteilung der Führerscheinklasse A beschränkt dürfen alle Krafträder gefahren werden. Vgl. Führerscheinklasse A unbeschränkt.


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