Führerscheinklasse A beschränkt
Mittelschwere Motorräder auf einen Blick
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Fahrerlaubnisklasse | Führerscheinklasse A beschränkt |
| Motorleistung | bis 25 kW |
| Leermasse des Motorrads | mindestens 6,25 kg pro kW |
| Ausbildung | Theoretische und praktische Fahrausbildung in der Fahrschule |
| Prüfung | Theoretische und praktische Prüfung |
| Helmpflicht | ja |
Der Erwerb der Führerscheinklasse A beschränkt
Ausbildung:
Voraussetzung zum Erwerb der Führerscheinklasse A beschränkt ist die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrausbildung in einer Fahrschule.
- Für die Theorie sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff verbindlich vorgeschrieben.
- In der Praxis erfolgt eine Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der Führerscheinerwerber ab. Verpflichtend sind 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit. Falls der Prüfling bereits den Führerschein A1 besitzt, sind 3 Fahrstunden Überland, 2 Autobahn und 1 bei Dunkelheit notwendig.
Prüfung:
- In der theoretischen Prüfung muss der Prüfling einen Testbogen mit 30 Fragen beantworten, ab 11 Fehlerpunkten hat er die Prüfung nicht bestanden. Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung ebenfalls nicht bestanden.
- Die fahrpraktische Prüfung dauert mindestens 60 Minuten und findet innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen statt.
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
- Lichtbild, Nachweise über einen Sehtest sowie einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Geburtsurkunde
Sonstiges:
Zwei Jahre nach Erteilung der Führerscheinklasse A beschränkt dürfen alle Krafträder gefahren werden. Vgl. Führerscheinklasse A unbeschränkt.




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