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Führerscheinklasse A unbeschränkt


Schwere Motorrräder auf einen Blick

Mindestalter: 25 Jahre
Fahrerlaubnisklasse: Führerscheinklasse A unbeschränkt
Motorleistung: über 25 kW
Leermasse des Motorrads: weniger 6,25 kg pro kW
Ausbildung: Theoretische und praktische Fahrausbildung in der Fahrschule
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
Helmpflicht: ja

Der Erwerb der Führerscheinklasse A unbeschränkt


Motorradfahrer

Ausbildung:


Voraussetzung zum Erwerb der Führerscheinklasse A unbeschränkt ist die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrausbildung in einer Fahrschule.

  • In der Theorie sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff verbindlich vorgeschrieben. 
  • In der Praxis erfolgt eine Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der Führerscheinerwerber ab. Verpflichtend sind 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit. Falls der Prüfling bereits den Führerschein A1 besitzt, sind 3 Fahrstunden Überland, 2 Autobahn und 1 bei Dunkelheit notwendig.

Prüfung:

 

  • In der theoretischen Prüfung muss der Prüfling einen Testbogen mit 30 Fragen beantworten, ab 11 Fehlerpunkten hat er die Prüfung nicht bestanden. Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung ebenfalls nicht bestanden.
  • Die fahrpraktische Prüfung dauert mindestens 60 Minuten und findet innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen statt.

Benötigte Unterlagen und Nachweise:

 

  • Lichtbild, Nachweise über einen Sehtest sowie einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Geburtsurkunde

Sonstiges:


Der Führerschein A unbeschränkt muss nicht gemacht werden, wenn der Fahrer bereits den Führerschein A beschränkt besitzt. Zwei Jahre nach Erteilung der Führerscheinklasse A beschränkt dürfen alle Krafträder gefahren werden.

 


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