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Führerscheinklasse M - Moped, Mokick und Roller


Zweirädrige Kleinkrafträder und zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor

 

Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick:

Mindestalter: 16 Jahre
Fahrerlaubnisklasse: Führerscheinklasse M
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
Hubraum des Motors: 50 cm³
Ausbildung: Theoretische und praktische Fahrausbildung in der Fahrschule
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
Kennzeichen: Versicherungskennzeichen Haftpflichtversicherung
Helmpflicht: ja

Der Erwerb der Führerscheinklasse M


Ausbildung:


Voraussetzung zum Erwerb der Führerscheinklasse M ist die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrausbildung in einer Fahrschule.

  • Für die Theorie sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff verbindlich vorgeschrieben.
  • In der Praxis erfolgt eine Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der Führerscheinerwerber ab.

Prüfung:

 

  • In der theoretischen Prüfung muss der Prüfling einen Testbogen mit 30 Fragen beantworten, ab 11 Fehlerpunkten hat er die Prüfung nicht bestanden. Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung ebenfalls nicht bestanden.
  • Für die praktische Prüfung ist eine 30-minütige Fahrt innerhalb von Ortschaften vorgesehen.

Benötigte Unterlagen und Nachweise:

 

  • Lichtbild, Nachweise über einen Sehtest sowie einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Geburtsurkunde


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