Führerscheinklasse M - Moped, Mokick und Roller
Zweirädrige Kleinkrafträder und zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor
Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick:
| Mindestalter: | 16 Jahre |
| Fahrerlaubnisklasse: | Führerscheinklasse M |
| Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: | 45 km/h |
| Hubraum des Motors: | 50 cm³ |
| Ausbildung: | Theoretische und praktische Fahrausbildung in der Fahrschule |
| Prüfung: | Theoretische und praktische Prüfung |
| Kennzeichen: | Versicherungskennzeichen Haftpflichtversicherung |
| Helmpflicht: | ja |
Der Erwerb der Führerscheinklasse M
Ausbildung:
Voraussetzung zum Erwerb der Führerscheinklasse M ist die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrausbildung in einer Fahrschule.
- Für die Theorie sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff verbindlich vorgeschrieben.
- In der Praxis erfolgt eine Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der Führerscheinerwerber ab.
Prüfung:
- In der theoretischen Prüfung muss der Prüfling einen Testbogen mit 30 Fragen beantworten, ab 11 Fehlerpunkten hat er die Prüfung nicht bestanden. Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung ebenfalls nicht bestanden.
- Für die praktische Prüfung ist eine 30-minütige Fahrt innerhalb von Ortschaften vorgesehen.
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
- Lichtbild, Nachweise über einen Sehtest sowie einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Geburtsurkunde



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