Führerscheinklasse S
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Die wichtigsten Bestimmungen zu Trikes und Quads im Überblick
| Mindestalter | 16 Jahre |
| Fahrerlaubnisklasse | Führerscheinklasse S |
| Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit | max. 45 km/h |
| Leermasse | Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie) |
| Motorleistung | Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner): Hubraum max. 50 ccm.; andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel): max. 4 kW Nutzleistung; Elektromotor: max. 4 kW Nenndauerleistung |
| Ausbildung | Theoretische und praktische Fahrausbildung in der Fahrschule |
| Prüfung | Theoretische und praktische Prüfung |
| Zulassungspflicht | Die Fahrzeuge sind zulassungsfrei, benötigen aber eine Betriebserlaubnis |
| Kennzeichen | Versicherungskennzeichen |
| Helmpflicht | ja - seit 01.01.2006 für Trikes und Quads |
Der Erwerb der Führerscheinklasse S
Ausbildung:
Voraussetzung zum Erwerb der Führerscheinklasse S ist die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrausbildung in einer Fahrschule.
- Für die Theorie sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff verbindlich vorgeschrieben.
- In der Praxis erfolgt eine Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Führerscheinerwerbers ab.
Prüfung:
- In der theoretischen Prüfung muss der Prüfling einen Testbogen mit 30 Fragen beantworten, ab 11 Fehlerpunkten hat er die Prüfung nicht bestanden. Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung ebenfalls nicht bestanden.
- Die fahrpraktische Prüfung dauert mindestens 30 Minuten und findet innerhalb von Ortschaften statt.
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
- Lichtbild, Nachweise über einen Sehtest sowie einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Geburtsurkunde.
Sonstiges:
Die Klasse S ist nur in den Klassen B und T (schwerer Traktor) eingeschlossen. Nicht aber in den Motorradklassen und der Klasse L (kleiner Traktor).
Wir raten aus Sicherheitsgründen vom Fahren solcher Fahrzeuge im Straßenverkehr ab.




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