Mofa-Prüfbescheinigung
Mofa und Mofa fahren auf einen Blick
| Mindestalter: | 15 Jahre |
| Fahrerlaubnisklasse: | kein Führerschein nötig, aber eine Prüfbescheinigung |
| Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: | 25 km/h |
| Hubraum des Motors: | maximal 50 cm³ |
| Ausbildung: | theoretisch und praktisch, in Schule oder Fahrschule |
| Prüfung: | theoretische Prüfung für Prüfbescheinigungserwerb |
| Kennzeichen: | Versicherungskennzeichen Haftpflichtversicherung |
| Helmpflicht: | ja |
Mofa-Prüfbescheinigung
Mofa-Prüfbescheinigung in der Schule
In folgenden Bundesländern kann man die Prüfbescheinigung in der Schule erwerben: Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die Prüfung wird von einem Lehrer abgenommen, der einen Fortbildungskurs zum Mofalehrer absolviert hat.
Mofa-Prüfbescheinigung in der Fahrschule
Ausbildung:
Fahrschulen bieten spezielle Mofakurse an.
- Die Theorie umfasst 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten. Kommen Theoriekurse in einer Fahrschule nicht zustande, können die Bewerber auch gemeinsam mit Fahrschülern der Führerscheinklassen M, A1 oder A einen Kurs besuchen, der allerdings über 12 Doppelstunden geht.
- Daneben sind 90 Minuten praktische Fahrausbildung vorgeschrieben.
Prüfung:
- Die Prüfung verläuft rein theoretisch, der Prüfling muss einen Testbogen mit 20 Fragen beantworten. Hat er weniger als 8 Fehlerpunkte, erhält er die Bescheinigung.
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
- Lichtbild
Sonstiges:
Führerscheinbesitzer benötigen zum Mofafahren keine Prüfbescheinigung. Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, benötigt selbst dann keine, wenn er keinen Führerschein besitzt.




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